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Welche Fernsehsenderarten werden unterschieden?

Öffentlich-rechtlich, privat oder Pay-TV

TV-Sender können grundsätzlich in folgende 3 Untergruppen eingeteilt werden:

Öffentlich-rechtliche TV Sender

Die ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) ist ein 1950 gegründeter Verbund öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Deutschland. Derzeit besteht die ARD aus neun werbefreien Landesrundfunkanstalten (NDR, RB, WDR, hr, SR, SWR, rbb, MDR, BR). Außerdem ist die ausschließlich im Ausland sendende Deutsche Welle Mitglied der ARD. Hier ist Werbung erlaubt.


Privatrechtliche TV Sender

Im frei empfangbaren Fernsehen gibt es in Deutschland neben den öffentlich-rechtlichen Sendern eine Vielzahl von Privatsendern. Diese finanzieren sich ausschließlich über Werbeeinnahmen und strahlen aus diesem Grund wesentlich mehr Werbung aus. Mit der RTL Group und der ProSieben Sat.1 Media AG gibt es auf dem deutschen Fernsehmarkt zwei große Konzerne.


Regionale TV Sender

Das Programm der frei empfangbaren privaten Regionalsender erfreut sich, mit Nachrichten und aktuellen Themen aus der Region, vor allem bei Zuschauern der Best Ager Generation an Beliebtheit.


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