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Werbeeinschränkungen

Kinowerbung unterliegt gewissen gesetzlichen Bestimmungen. So ist es z.B. verboten, im Kino Werbung für Alkohol- oder Tabakprodukte vor 18 Uhr auszustrahlen. Darüber hinaus werden Kino-Werbefilme von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) bewertet und dürfen nur vor freigegebenen Filmen laufen.


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