Mit Fernsehwerbung können Marken aufmerksamkeitsstark und ohne viele Worte in Szene gesetzt werden. Das Medium TV bietet dabei viel Raum für außergewöhnliche und eindrucksvolle Werbebotschaften, die sich durch eine spektakuläre Inszenierung im Bewusstsein der Zielgruppe festsetzen.
Neben dem klassischen TV-Spot gibt es noch zahlreiche Sonderwerbeformen, die häufig in enger Verbindung zum Programmformat stehen und dadurch eine starke Marken-Awareness erzeugen. TV-Kampagnen lassen sich durch Onlineverlängerungen des Spots als Werbevideo auf der Senderwebseite sowie mit Teletext-Werbung ergänzen.
Je nach Sender kann es gewisse rechtliche Werbeeinschränkungen geben. So darf z. B. auf den öffentlich-rechtlichen Sendern, wie ARD oder ZDF, ab 20 Uhr keine Werbung mehr ausgestrahlt werden.
Der klassische Spot im Werbeblock im linearen Fernsehen bildet die Basis für nachhaltigen Markenaufbau. Mit einem TV-Spot lässt sich Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung aufmerksamkeitsstark in Szene setzen. Das audiovisuelle Werbemittel bietet ausreichend Raum für Informationen sowie Produktdetails. Aufwendige Geschichten (Story Telling) sorgen dafür, dass die Zuschauer auch emotional angesprochen werden.
Die Mediakosten für klassische Spotschaltung variieren stark, da diese von der Senderbelegung, Kalendermonat, Wochentag, Programmumfeld, Zeitschiene sowie Spotlänge abhängen. Auf den reichweitenstarken Sendern, wie z.B. ARD, ZDF, RTL, VOX, SAT.1 und RTL II bedarf es eines deutlich höheren Mediabudgets, als auf Spartensendern, Pay-TV Sendern oder Regionalsendern.
Die Basis bildet der Technologie-Standard. Diese neue Werbeform ist mit allen aktuellen Smart TVs nutzbar. Addressable TV verbindet lineares Fernsehen mit digitaler Werbung. Werbebanner (Switch In) werden für 10 Sekunden während dem laufenden Fernsehprogramm eingeblendet und erreichen damit eine einzigartige Aufmerksamkeit beim Zuschauer.
CTV steht für Connected TV. Übersetzt bedeutet connected – verbunden. Connected TV umfasst alle Inhalte, die in digitaler Form auf dem TV-Gerät abgespielt werden. Am bekanntesten sind Streaming-Dienste wie Netflix oder Amazon Prime. Die Mediatheken der TV-Sender zählen genauso dazu wie Video-on-Demand-Plattformen (waipu, Zattoo).
Diese Werbeform bezeichnet eine Mischung aus konventionellem Werbespot und Mini-Infomercial. Der Spot beinhaltet ein Call-to-Action-Element und soll eine unmittelbare Handlung auslösen. Der Zuschauer kann sich über das Produkt bzw. die Dienstleistung via Service-Telefonnummer oder Web-Domain informieren und im Idealfall direkt ordern. DRTV-Kampagnen sind nur für E-Commerce Unternehmen möglich, deren Angebote ausschließlich online erhältlich sind.
Im Fernsehbereich ist Sponsoring als Sonderwerbeform eine eigenständige Form der direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung. Bei gesponserten Sendungen muss zu Beginn und am Ende der Sendung in vertretbarer Länge auf die Finanzierung durch den Sponsor hingewiesen werden (z.B. "die Sendung wird Ihnen präsentiert von ...").
Special Ads ermöglichen eine noch engere Verknüpfung von Programm und Werbung und schaffen individuelle Kommunikationslösungen – aufmerksamkeitsstark und innovativ.
Als Product Placement (dt. Produktplatzierung) wird die im Austausch gegen Geld/Vorteile vorgenommene Integration des Namens, des Produktes, der Verpackung, der Dienstleistung oder des Unternehmenslogos eines Markenartikels oder eines Unternehmens in Massenmedien, ohne dass der Rezipient das als störend empfinden soll, bezeichnet. Product Placement ist in Deutschland als sogenannte „Produktbeistellung“ erlaubt, bei der Unternehmen ihre Produkte für Filmproduktionen unentgeltlich zur Verfügung stellen (zum Beispiel Autos oder Software). Unerlaubtes Product Placement nennt sich im deutschen Sprachraum Schleichwerbung und ist dadurch gekennzeichnet, dass es dramaturgisch nicht notwendig ist, das jeweilige Produkt zu benutzen oder die Marke ins Bild zu setzen.
Splitscreen bedeutet wörtlich übersetzt „geteilter Bildschirm“. Bei dieser Werbeform wird also nur ein Teil des ausgestrahlten Bildschirms mit Werbung belegt – im anderen Teil läuft das aktuelle Programm weiter. Dadurch sinkt die Gefahr des “Wegzappens“ und die Werbung wirkt gleichzeitig besonders aufmerksamkeitsstark. Die Kennzeichnung des Spots durch einen entsprechenden Schriftzug ("Werbung“) ist Pflicht. Außerdem ist Splitscreen-Werbung bei Gottesdiensten und Kindersendungen nicht erlaubt.
Beim Trailer-Sponsoring wird der Sponsoring-Hinweis am Ende eines Ankündigungs- oder Begleit-Trailers platziert. In der Regel wird das Trailer-Sponsoring nur in Kombination mit dem Programm-Sponsoring angeboten. Es erhöht also die Reichweite des Programm-Sponsorings bei gleicher Aufmerksamkeit und Akzeptanz durch den Zuschauer.
Kurzunterbrechungen während bestimmter Formate sichern die Aufmerksamkeit. Es besteht nur ein geringes Risiko, dass die Zuschauer wegschalten, da die Aussicht auf das Ende der Werbung eingeblendet wird (z.B. durch Einblendung eines Countdowns).
Kurzunterbrechungen sind vor allem für Unternehmen sinnvoll, die bereits einen bestimmten Bekanntheitsgrad am Markt besitzen, da durch die sehr kurze Unterbrechung der Sendung die Hauptaufmerksamkeit der Seher noch bei dem eigentlichen Format liegt und nicht beim Spot.